Ein Strompreis unter null klingt wie eine Gutschrift für den nächsten Waschgang. Gemeint ist bei solchen Meldungen meist ein Preis am Großhandelsmarkt für eine bestimmte Lieferzeit. Die Haushaltsrechnung misst etwas anderes.

Im ersten Quartal 2025 gab es laut SMARD in 44 von 2.159 Stunden negative Großhandelspreise. Der durchschnittliche Day-Ahead-Preis des Quartals lag dennoch bei 111,94 Euro je Megawattstunde. Im Vorjahresquartal waren es 67,67 Euro gewesen. Wir verwenden diesen abgeschlossenen historischen Vergleich, keine Live-Anzeige für August 2026.

Datenblick · ABB. 3a

Negative Stunden, positiver Quartalsdurchschnitt.

Deutschland · Day-Ahead-Großhandel · Q1 2024 / Q1 2025

Mittlerer Großhandelspreis

0 €/MWh125 €/MWh
Q1 202467,67 €/MWh
Q1 2025111,94 €/MWh

Anteil negativer Preisstunden

0 %5 %
Q1 20241,5 %

32 von 2.183 Stunden

Q1 20252,0 %

44 von 2.159 Stunden

44 von 2.159 Stunden im ersten Quartal 2025 waren negativ. Der mittlere Preis betrug dennoch 111,94 Euro/MWh.

Quelle: Bundesnetzagentur / SMARD, 23.04.2025. Quellen und Methode

Die Panels verwenden verschiedene Einheiten und getrennte Achsen.

Daten herunterladen (CSV) · Bundesnetzagentur | SMARD.de

Daten als Tabelle
Mittlerer Großhandelspreis
Gruppe / ZeitraumWert €/MWhHinweis
Q1 202467,67Wie im Diagramm
Q1 2025111,94Wie im Diagramm
Anteil negativer Preisstunden
Gruppe / ZeitraumWert %Hinweis
Q1 20241,532 von 2.183 Stunden
Q1 20252,044 von 2.159 Stunden

Ein paar Stunden sind kein ganzes Quartal

44 geteilt durch 2.159 ergeben rund zwei Prozent. Eine negative Stunde kann sich also neben vielen positiven Stunden befinden. Wie weit die Preise jeweils über oder unter null liegen, beeinflusst den Durchschnitt zusätzlich. Allein die Anzahl negativer Stunden beschreibt ihn nicht.

Für den Größenvergleich hilft die Einheit: Eine Megawattstunde entspricht 1.000 Kilowattstunden. 111,94 Euro je Megawattstunde sind rechnerisch 11,194 Cent je Kilowattstunde. Das ist eine Umrechnung des Marktwerts, kein vollständiger Haushaltstarif.

Auf der Rechnung stehen weitere Bestandteile

Ein Versorger kauft Strom ein und berechnet außerdem weitere Kosten. Dazu kommen unter anderem Netz und Messung sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile. Die Erklärung der Strompreisbestandteile bei Vattenfall beschreibt diese Aufteilung aus Sicht eines Anbieters. Sie ist keine unabhängige Tarifempfehlung.

Ob ein einzelner Börsenpreis den eigenen Verbrauch beeinflusst, hängt am Vertrag. Ein fester Arbeitspreis ändert sich nicht in jeder Marktstunde. Bei einem dynamischen Tarif ist der Zusammenhang direkter, die übrigen Bestandteile verschwinden dadurch aber nicht. Auch der Grundpreis gehört in den Vergleich.

Erst Markt und Zeitraum sortieren

Die gleiche Vorsicht hilft bei der Inflationsrate und dem Preisniveau. Ein Wert für eine Veränderung ersetzt keinen Rechnungsbetrag. Für Haushalte ist zudem die Belastung durch laufende Wohnkosten näher am Budget als ein isolierter Börsenpreis.

Beim DACH-Preisvergleich prüfen wir die Messmethode; bei Diagrammen die Skala. Hier lautet die erste Prüfung: Welcher Markt, welche Einheit und welcher Zeitraum stehen über der Zahl?

Vom Markt zur Rechnung

1. Großhandel ↓2. Beschaffung / Vertrieb ↓3. Netz / Messung und Abgaben ↓4. Tarifrechnung
Qualitative Darstellung. Keine Kostengewichte und keine automatische stündliche Weitergabe in jedem Tarif.

Daten und Methode

Day-Ahead-Markt. Durchschnitt und beobachtete Stunden aus SMARD, Veröffentlichung 23.04.2025. Negative Anteile: negative Stunden ÷ beobachtete Stunden × 100. Umrechnung: Euro/MWh ÷ 10 = Cent/kWh.

Was die Zahl offenlässt

Der Quartalsdurchschnitt ist kein vollständiger Haushaltstarif. Die historischen Zeiträume sind keine Live-Daten. Nenner nach Quelle: 2.183 bzw. 2.159 Stunden.

Datensatz und vollständige Tabellen ansehen ↗

Quellen

  1. Bundesnetzagentur/SMARD, Höchstwerte bei PV und GasVeröffentlichung / Datenstand: 23.04.2025; erstes Quartal 2024 und 2025. Abruf: 04.10.2026.
  2. Vattenfall, Zusammensetzung Strompreis. Im Text verlinkt.Veröffentlichung / Datenstand: Erläuterung der Preisbestandteile; Fassung 2026. Abruf: 04.10.2026.

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