Bei der Bundestagswahl 2025 lag die Wahlbeteiligung bei 82,5 Prozent. Der Wert steht im endgültigen Ergebnis der Bundeswahlleiterin. Er bezieht sich auf die Wahlberechtigten, nicht auf die gesamte Bevölkerung.

Kinder ohne Wahlrecht und andere nicht wahlberechtigte Menschen gehören nicht in diesen Nenner. Ein Parteianteil verwendet wiederum eine andere Basis: die gültigen Stimmen der betreffenden Stimmenart. Bei der Bundestagswahl muss außerdem zwischen Erst- und Zweitstimme unterschieden werden.

Datenblick · ABB. 4a

Von 100 Wahlberechtigten wählten rechnerisch 82,5.

Bundestagswahl 2025 · Anteil der Wahlberechtigten

Wahlteilnahme und Gegenanteil

0 %100 %
Wahlteilnahme82,5 %
Keine Wahlteilnahme17,5 %

82,5 Prozent der Wahlberechtigten nahmen teil. Der rechnerische Gegenanteil beträgt 17,5 Prozent.

Quelle: Die Bundeswahlleiterin, endgültiges Ergebnis 14.03.2025. Quellen und Methode

Gegenanteil aus gerundeter veröffentlichter Rate. Keine Aufteilung gültiger und ungültiger Stimmen.

Daten als Tabelle
Wahlteilnahme und Gegenanteil
Gruppe / ZeitraumWert %Hinweis
Wahlteilnahme82,5Wie im Diagramm
Keine Wahlteilnahme17,5Wie im Diagramm

Zwei Prozente lassen sich nicht direkt nebeneinander lesen

Ein gedankliches Beispiel hilft. Von 100 Wahlberechtigten geben 80 eine gültige Stimme ab. Eine erfundene Partei erhält 20 Prozent dieser 80 Stimmen. Das sind 16 Stimmen, also 16 Prozent der 100 Wahlberechtigten. Die 20 Prozent sind dadurch nicht falsch. Sie beantworten nur eine andere Frage.

Das Beispiel enthält bewusst weder eine echte Partei noch das tatsächliche Ergebnis von 2025. In einer genauen Rechnung müssen ungültige Stimmen separat berücksichtigt werden. Wer Beteiligung und Parteianteil einfach multipliziert, ohne den Nenner zu prüfen, übersieht diese zusätzliche Stufe.

Ein Anteil sagt wenig über ein Motiv

Die Nichtbeteiligung kann aus dem Gesamtwert als Gegenanteil berechnet werden. Für 2025 sind das 17,5 Prozent der Wahlberechtigten. Warum eine einzelne Person nicht gewählt hat, steht in dieser Zahl nicht. Aus der Beteiligung allein lässt sich weder Zustimmung zu einer Partei noch Ablehnung des gesamten politischen Systems ableiten.

Auch die Form einer Grafik kann die Interpretation verschieben. Unser Beitrag zu Skalen und Prozentpunkten zeigt die Wirkung an einem anderen Datensatz. Beim Glasfaserausbau werden ebenfalls mehrere Stufen gern unter einem Wort zusammengefasst.

Die Gruppe gehört zur Zahl

Für Bevölkerungsfragen unterscheiden wir Geburtenzahl und Geburtenziffer. Bei einem Gehaltsmedian ist die erfasste Beschäftigtengruppe genauso wichtig. Eine Prozentangabe ist erst vollständig, wenn klar ist, wer mitgezählt wird und wer nicht.

Rechenbeispiel · ABB. 4b

Vom Nenner zum Anteil.

Rechenbeispiel, keine Partei und kein Wahlergebnis

Gedankliche Stimmenrechnung

0 100
Wahlberechtigte100
Gültige Stimmen80
20 % von 80 Stimmen16

20 Prozent von 80 gültigen Stimmen entsprechen 16 Prozent von 100 Wahlberechtigten.

Quelle: Eigene Berechnung. Quellen und Methode

100 → 80 gültige Stimmen → 16 Stimmen für eine erfundene Partei.

Daten als Tabelle
Gedankliche Stimmenrechnung · Rechenbeispiel
Gruppe / ZeitraumWert Hinweis
Wahlberechtigte100Wie im Diagramm
Gültige Stimmen80Wie im Diagramm
20 % von 80 Stimmen16Wie im Diagramm

Daten und Methode

Endgültiges Ergebnis vom 14.03.2025. 82,5 % Wahlbeteiligung; Gegenanteil als 100 − 82,5 = 17,5 berechnet.

Was die Zahl offenlässt

Die Basis sind Wahlberechtigte. Parteianteile beziehen sich auf gültige Erst- oder Zweitstimmen. Motive der Nichtteilnahme sind nicht erfasst.

Datensatz und vollständige Tabellen ansehen ↗

Quellen

  1. Die Bundeswahlleiterin, Bundestagswahl 2025: Endgültiges Ergebnis. Im Text verlinkt.Veröffentlichung / Datenstand: 14.03.2025; endgültiges Wahlergebnis. Abruf: 04.10.2026.
  2. Die Bundeswahlleiterin, Ergebnisse Bundestagswahl 2025Veröffentlichung / Datenstand: Bundestagswahl vom 23.02.2025; endgültige Ergebnisse. Abruf: 04.10.2026.

Lesepfad der ersten Ausgabe

Weiterlesen

Hinweis zur Zahl?

Wenn eine Angabe unklar oder falsch ist, schreiben Sie uns mit dem Titel des Beitrags und der betroffenen Stelle.

redaktion@flexibledata.de

Dieser Beitrag dient ausschließlich Bildungs- und Informationszwecken zur Wahlarithmetik und stellt keine Wahlempfehlung oder parteipolitische Meinungsäußerung dar. FlexibleData berichtet parteiunabhängig und überparteilich. Keine Anlage-, Finanz-, Rechts-, Steuer- oder Tarifberatung. Keine geschäftliche Verbindung zu den behandelten Unternehmen oder Institutionen.